Goodbye Pressefreiheit

Tagesschau und andere:

Die Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat werden von den Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg geführt. Die Journalisten hatten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert. Betroffen sind vier Redakteure der “Süddeutschen Zeitung” und fünf Redakteure des “Spiegel” mit Chefredakteur Stefan Aust an der Spitze.

Wann immer also Journalisten demnächst aus geheimen Papieren zitieren, ist das Beihilfe zum Geheimnisverrat. Kurzerhand wird demnächst alles zum Geheimnis erklärt und schon dürfen Journalisten nur noch am Sommerfest der Regierung recherchieren, oder was?

Dieses Land und seine Regierenden entwickeln sich irgendwie zurück statt vorwärtes. In der DDR war ja vielleicht nicht alles schlecht, aber die Freheit der Bürger und der Presse waren doch eher verbesserunsgwürdig. Genau dahin aber steuern einige, in einen Überwachungsstaat, der nicht nur seine Bürger (Schäuble), sondern eben auch seine Kontrolleure überwachen und damit steuern möchte.

Kann man Herrn Kauder wegen grundgesetzwidriger Umtriebe belangen?

4 thoughts on “Goodbye Pressefreiheit”

  1. Ich wundere mich immer wieder, dass grundgesetzwidrige Aktionen der Obrigkeit zwar regelmäßig vor dem Bundesverfassungsgericht festgestellt und gestoppt werden, aber niemand dafür belangt wird. Ich würde es sehr begrüßen, die verfassungswidrige Anordnungen treffen (und dazu gehören etwa die Beschneidung der Pressefreiheit oder die Verletzung der Privatsphäre im Sinne von Unverletzlichkeit der Wohnung), dafür – sagen wir – mit ein paar Jahren Gefängnis und dem Verlust ihrer Pensionsansprüche bestraft würden. Aber Verfassungsbruch scheint hier zu Lande ein Kavaliersdelikt zu sein. Ich schlage vor, dass das Verfassungsgericht bei seinen Urteilen feststellt, ob die Verantwortlichen den Verfassungsbruch bzw. die Verfassungswidrigkeit hätten erkennen können – und davon eine Bestrafung abhängig macht.
    Wie man freilich mit Palamentariern umgehen soll, die per Gesetz immer wieder austesten, wie weit man das Bundesverfassungsgericht reizen kann, weiß ich allerdings auch nicht.

  2. Pingback: Jonas Westphal
  3. In der Tat, eigentlich sollte wegen Verleumndung und übler Nachrede gegen die verantwortlichen Staatsanwälte ermittelt werden.

  4. Normalerweise fragt man sich, wenn man was plant: “Ist das gemäß den Regeln und was mache ich wenn nicht?” Karrieristen fragen: “Schadet es mir, wenn ich gegen die Regeln verstoße?”

    Und so handelt meiner Meinung nach zunehmend unsere Exekutuive. Zwar wird sie regelmäßig von den Gerichten eingefangen. Aber die sind naturgemäß immer langsam.

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