Christian Klar und die Täterjustiz

Es geht mir nicht darum, ob man Christian Klar begnadigen kann oder nicht. Es geht mir um Fotos, die ihn zeigen und ob man ihn in 10 Jahren in Schulbüchern erwähnen darf.

Ich habe vor einigen Jahren an einem Buchprojekt mitgemacht über 100 Jahre im Taunus, und wir durften nicht den Namen des Vize-Landrats G. nennen, der einst wegen seiner Verwicklung in eine Korruptionsaffäre bundesweit Schlagzeilen machte. Der Mann steht heute im Internet als verdienter Mitautor eines weiteren Buches über die Heimat Hochtaunus.

Es geht nicht um Brandmarkung, sondern darum, dass Geschichte nicht verändert werden kann. Öffentliche Ämter (und letztlich werte ich den Terroristen auch als solches, zumindest aus seiner Sicht ist es ja eines) haben eine besondere Stellung. Wie sie auch das Leben hat.

Man wird nicht aus Versehen Terrorist, man wird nicht aus Versehen korrupt und auch nicht aus Versehen zum Mörder.

Man stelle sich vor, Herr Hitler hätte überlebt und wäre zu lebenslanger Haft verurteilt und dann begnadigt worden. Auch dann dürften keine Fotos veröffentlicht werden.

Unser Rechtssystem schützt Täter und nicht Opfer, und ich finde, das muss überdacht werden. Es kann nicht sein dass das so genannte Persönlichkeitsrechts über der Staatsräson stehen, zumindest nicht in Fällen die sich gegen den Staat selbst wenden und bei Kapitalverbrechen wie Mord.

Ja, dazu müsste man das Recht ändern und ja, in anderen Ländern geht das auch ohne das diese gleich untergehen.

One thought on “Christian Klar und die Täterjustiz”

  1. Ich kann Deine Einwände ja verstehen und teile sie zum Teil. Aber wir haben immer großen Wert darauf gelegt, Terroristen nicht wegen ihrer Gesinnung zu bestrafen, sondern sie wie ganz gewöhnliche Straftäter zu behandeln. Nun hat Christian Klar wie ein gewöhnlicher Straftäter gesessen, ziemlich lange, und er wurde auch nicht begnadigt, sondern auf Bewährung entlassen. Und da haben wir es nun mit der Kehrseite zu tun. Wenn wir in Klar einen gewöhnlichen Kriminellen sehen, dann hat er seine Strafe jetzt verbüßt und einen Anspruch darauf, in Ruhe gelassen zu werden, wenn er seine Ruhe haben will. Wie jeder andere Kriminelle, der seine Strafe abgesessen hat, auch. Das darf aber nicht, und da gebe ich Dir Recht, dazu führen, dass man in Zukunft seinen Namen nicht mehr veröffentlichen und seine alten Bilder, die in meinen Augen Zeitdokumente sind, nicht mehr zeigen darf.
    Man weiß ja nicht so genau, was Klar in Zukunft vorhat. Wenn er sich zurückzieht, sollte man ihn in Ruhe lassen, wenn er es wie Inge Vieth hält und bei autonomen Demos aufmarschiert, dann sollte man ihn zeigen und nennen dürfen. Wenn er sein Grußwort bei irgendwelchen obskuren Stiftungen künftig selbst verlesen möchte, hat er sein Recht auf Anonymität ebenso verwirkt – wie jeder andere, der sich in der Öffentlichkeit exponiert.
    Einige Ex-Terroristen leben heute von ihrem Namen, andere sind völlig abgetaucht, zum Teil mit neuer Identität – wie Susanne Albrecht, die irgendwo im Norden als Lehrerin oder so arbeitet. Man sollte mit beiden Varianten umgehen können.

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