5 Thesen zur Gema: Warum die Verwertungsgesellschaft dringend eine Refom benötigt

Ganz aktuell: “Der Webdienst MP3flat.com, der automatisiert Radiosendungen mitschneidet, habe “sein illegales Angebot nach einer Abmahnung durch die GEMA eingestellt”, erklärte die Musik-Rechteverwertungsgesellschaft.”

Was die Gema im Internet treibt, ist – das ist meine Meinung – das genaue Gegenteil dessen, was für Künstler gut sind. Die Gema verhindert die Verwertung von Musik durch unsinnige und antiquierte Lizenzen. Deshalb folgende 5 Thesen zur Gema.

1. Der Künstler muss mehr Rechte über die Verwendung seiner Inhalte bekommen. Das “Alles-oder-nichts”-Modell der Gema ist antiquiert und gehört abgeschafft. Im besonderen bedeutet dies auch Freistellung von Gemagebühren, wenn der Künstler sein Einverstädnnis gibt (z.B. weil er gratis Downloads ermöglichen möchte oder weil er einen Bezahldeal hat und den Partner nicht noch mit Gema-Gebühren bestarfen will)

2. Die Gema muss dringend ihre Lizenzmodelle überarbeiten und den Marktgegebenheiten anpassen. Die Gebühren für Einzeldownloads und -streams sind zu hoch.

3. Die Gema muss – bevor sie laut schreit – Modelle entwickeln, die für neue Internetangebote gelten. Jüngstes Beispiel ist Youtube: Zwar ruft man laut nach Rechten, bietet aber gar kein Gebührenmodell dafür an.

4. Das Geld, dass der Gema bezahlt wird, muss direkt dem Künstler zukommen und nicht in einen großen Topf wandern.

5. Dass Künstler ihre eigenen Werke nicht als Download anbieten können, zeigt, wie wenig bei der Gema verstanden wird. Rechteinhaber müssen das Recht haben, über ihren Inhalt zu verfügen.

Weil das hier ein Blog ist, darf man gerne weitere Thesen per Kommentar hinzufügen, verlinken, Trackbacken oder was auch immer tun.

2 thoughts on “5 Thesen zur Gema: Warum die Verwertungsgesellschaft dringend eine Refom benötigt”

  1. Wenn wir eine DVD veröffentlichen mit (gemafreier) Musik unseres Mitarbeiters hansbare musik, sind wir gezwungen Formulare einzureichen, die Einzelheiten abfragen, die die Gema nichts angeht. Damit diese dann nach Wochen feststellt, daß die eingereichte Musik gemafrei ist!!!

    Das Künstler mit ihrer eigenen Musik nicht frei umgehen können erleben wir auch: Bsp. Jan Klare. Es ist nicht möglich einfach einen Beitrag mit seiner Musik zu erstellen, ohne den gesamten Verwaltungsapparat Gema in Gang zu setzen. Für ihn eher ein Problem, da es die Verbreitung seiner Musik eher verhindert. Die Zeiten sind einfach zu schnell für die Dampflok Gema und ihr System!

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