define('DISALLOW_FILE_EDIT', true);
define('DISALLOW_FILE_MODS', true);{"id":1360,"date":"2008-07-14T07:41:40","date_gmt":"2008-07-14T06:41:40","guid":{"rendered":"http:\/\/weblog.wanhoff.de\/?p=1360"},"modified":"2008-07-14T09:13:17","modified_gmt":"2008-07-14T08:13:17","slug":"bayern-kontrolliert-das-internet-tv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/weblog.wanhoff.de\/?p=1360","title":{"rendered":"Bayern kontrolliert das Internet-TV"},"content":{"rendered":"<p>Eben bei <a href=\"http:\/\/turi-2.blog.de\/\">Turi 2<\/a> gefunden:<\/p>\n<blockquote><p>Internet-Fernsehen darf in Bayern ab 1. August nur noch mit einer Lizenz gesendet werden. Das gilt f\u00c3\u00bcr alle Live-Stream-Angebote, die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig zulassen.<br \/>\n&#8220;S\u00c3\u00bcddeutsche Zeitung&#8221;, Seite 13<\/p><\/blockquote>\n<p>Dem ist tats\u00c3\u00a4chlich so, wie die<a href=\"http:\/\/www.blm.de\/inter\/de\/pub\/aktuelles\/pressemitteilungen\/pressemitteilungen.cfm?fuseaction_pre=detail&#038;prid=1263&#038;\"> Bayerische Landesmedienanstalt in ihrer Sitzung vom 10.7.<\/a> beschlossen hat:<\/p>\n<blockquote><p>\nHinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die ge\u00c3\u00a4nderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden:<\/p>\n<p>&#8211;      Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsm\u00c3\u00b6glichkeiten: genehmigungspflichtig und \u00e2\u20ac\u201c soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen \u00e2\u20ac\u201c genehmigungs\u00c2\u00adf\u00c3\u00a4hig ohne weitere Voraussetzungen,<\/p>\n<p>&#8211;      \u00c3\u00bcber 10.000 gleichzeitige Zugriffsm\u00c3\u00b6glichkeiten: Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des \u00c2\u00a7 10 Abs. 2 und 3 FSS.<\/p><\/blockquote>\n<p>Jetzt bleibt mir nur die Hoffnung, dass man beim Fernsehen im Sinne eines organisierten Vollprogramms denkt. Das geht nur so klar aus dem Text nicht hervor. Ge\u00c3\u00a4ndert wurde diese Abs\u00c3\u00a4tze (hier Altversion zitiert)<\/p>\n<blockquote><p>Weitere lokale\/regionale Fernsehprogramme in einem Versorgungsgebiet  ko\u00cc\u02c6nnen in Einzelfa\u00cc\u02c6llen organisiert werden, wenn zusa\u00cc\u02c6tzliche drahtlose Fernsehkana\u00cc\u02c6le oder Kabelfernsehkana\u00cc\u02c6le verfu\u00cc\u02c6gbar sind und dadurch ein besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt erzielt wird sowie die wirtschaftliche Tragfa\u00cc\u02c6higkeit der lokalen\/regionalen Fernsehprogramme in ihrer Gesamtheit nicht beeintra\u00cc\u02c6chtigt wird. <\/p>\n<p>Daneben sind in den festgelegten Versorgungsgebieten zula\u00cc\u02c6ssig <\/p>\n<p>1. lokale Kabelfernsehprogramme privater Kabelanlagenbetreiber mit einem Programmangebot von bis zu zwei Stunden origina\u00cc\u02c6rem Bewegtbild pro Woche oder im Wesentlichen mit Serviceangeboten oder einem mindestens ha\u00cc\u02c6lftigen Textbildangebot fu\u00cc\u02c6r Kabelanlagen mit bis zu 5000 ange-<br \/>\nschlossenen Wohneinheiten,<br \/>\n2. Fernsehprogramme nach Art. 26  Abs. 6 BayMG.\n<\/p><\/blockquote>\n<p><b>Praktisch nicht kontrollierbar<\/b><br \/>\nSchauen wir uns das Ganze mal praktisch an: Wenn ich bei<a href=\"http:\/\/ustream.tv\"> UStream<\/a> einen Livestream vom Oktoberfest anbiete, ist die BLM dann \u00c3\u00bcberhaupt zust\u00c3\u00a4ndig? Wenn mein Wohnsitz in Hessen ist, ich aber vom Christkindlmarkt in N\u00c3\u00bcrnberg einen Livestream ins Netz stelle, ist die BLM dann zust\u00c3\u00a4ndig?<br \/>\nUnd wie bitte werden die Zuschauer gemessen? Gleichzeitige Zugriffsm\u00c3\u00b6glichkeiten? Was bitte soll das denn? <\/p>\n<p>Keine Ahnung welche Performance Ustream derzeit hat, aber es entbehrt nicht einer gewissen Ironie was ich weiland 2006 beim Medienforum NRW erlebte: Da wollten wir n\u00c3\u00a4mlich per UStream senden, und die damalige Pressefrau untersagte uns die Nutzung des Presse-Wifi: Das sei f\u00c3\u00bcr sowas nicht gedacht.<\/p>\n<p>Und das ausgerechnet im Hoheitsgebiet von Norbert Schneider von der Landesmedienanstalt NRW. Der hatte ja damals schon eine staatliche Kontrolle des Internet gefordert (das ist der Mann, der irgendwie nicht mitbekommen hat, dass er im freien Deutschland ist und nicht in der DDR).<\/p>\n<p>Interessant kann das auch f\u00c3\u00bcr die Pornoindustrie werden, die ja Livecams im Internet anbietet. Kann man ja auch als Fernsehen werten.<\/p>\n<p><b>Radiostreaming ist schon l\u00c3\u00a4nger reguliert<\/b><br \/>\n2007 hat die BLM schon einmal zugeschlagen, damals regulierte man das Internetradio. <\/p>\n<blockquote><p>Erfasst wird Internetradio, das im sog. Streaming-Verfahren verbreitet wird. Audio-Dateien bzw. -files, die (einzeln) von einem Server im Abrufverfahren geladen werden k\u00c3\u00b6nnen, werden als Telemedium betrachtet, das genehmigungsfrei angeboten werden kann.<\/p>\n<p>Wird ein Audioangebot im Streaming-Verfahren gleichzeitig mindestens 500 parallelen Nutzern (mind. 500 Ports) angeboten, gehen die Landesmedienanstalten grunds\u00c3\u00a4tzlich von einer Darbietung an die Allgemeinheit, also von genehmigungspflichtigem H\u00c3\u00b6rfunk aus.\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Dahinter steckt die recht d\u00c3\u00a4mliche Ansicht, dass Streaming f\u00c3\u00bcr alle ist und einzelne Dateien nicht. Was bitte macht ein Flashplayer auf meiner Podcastseite? Er streamt eine einzene Datei. <\/p>\n<p>Geht es vielleicht um die Marktkontrolle. Schlie\u00c3\u0178lich w\u00c3\u00a4chst der <a href=\"http:\/\/radioszene.de\/news\/Goldmedia_070708.htm\">Markt f\u00c3\u00bcr Internetradios.<\/a>Man kann sie per Iphone h\u00c3\u00b6ren und auf der Arbeit. Interessant dabei ist, dass man noch vom Live-Stream spricht. Was aber, wenn es einen on-demand-stream gibt. Sind das dann Dateien?<\/p>\n<p>Das Konzept der Rundfunkgesetze ist l\u00c3\u00a4ngst \u00c3\u00bcberholt, zeigt sich mal wieder. Die Regelungen sind nicht auf das Medium Internet \u00c3\u00bcbertragbar. Sie hatten vor allem einen technischen Hintergrund (begrenzte Anzahl Frequenzen), und der hat sich mal eben erledigt. Deshalb brauchen wir keine Regulierung. Wir brauchen ein paar Gesetze was man darf und was nicht und gut ist. F\u00c3\u00bcr die \u00c3\u0153berwachung gibt es dann Strafverfolgungsbeh\u00c3\u00b6ren. Alles andere ist der Versuch staatlicher Einflussnahme auf das Recht zur freien Meinungs\u00c3\u00a4u\u00c3\u0178erung und der freien Presse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eben bei Turi 2 gefunden: Internet-Fernsehen darf in Bayern ab 1. August nur noch mit einer Lizenz gesendet werden. 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