n-tv bedient sich in England wie die Plünderer

Wenn ein Plünderer in einen Laden geht und dort etwas rausholt ohne zu bezahlen, ist das Diebstahl. Wenn n-tv auf photoshoplooter.tumblr.com die Bilder klaut (und ich wette das die nicht einen Cent bezahlt haben), dann ist das Berichterstattung.

Der kleine Unterschied ist, dass die Bilder im Tumblrblog ein künstlerischer Umgang mit den Originalen sind und damit rechtlich gedeckt sein dürften. Bei n-tv sehe ich das nicht.

screenshot n-tv

11 thoughts on “n-tv bedient sich in England wie die Plünderer”

  1. Wir halten also fest: Du vermutest, dass n-tv die Lizenzen nicht besitzt. Du hast nicht bei n-tv nachgefragt (oder hast Du?), glaubst es nur zu wissen.

    Dann schreibst Du eine Ãœberschrift “n-tv plündert…”

    Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst?

  2. Die verweisen dort sogar auf die Seite, von der die Photos kommen. Wolltest Du da einen Skandal hochköcheln, wo schlicht und einfach keiner ist?

  3. Ich habe nachgefragt aber keine Antwort erhalten. In der Vergangenheit haben n-tv und andere eben immer wieder keine Bilderrechte gehabt, wenn sie Quelle Internet geschrieben haben oder lediglich die Webseite genannt haben. TV ist keine wissenschaftliche Arbeit, sondern eine kommerzielle Angelegenheit, und deshlab reicht es NICHT aus die Quelle anzugeben. Wenn ich ein n-tv Video bei Youtube hochladen und Quelle: n-tv angeben ist das trotzdem ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ich möchte nur gleiches Recht für alle!

  4. Eben kam noch die Antwort des Seitenbetreibers rein: “thanks for the link. no i didn’t give permission, but to be honest i’m not too worried by the use of imagery if it helps tell the story.”…

    Das ist sein gutes Recht, ändert aber nichts an der Rechtslage

  5. Ihr seid aber schon ein bisschen witzlos. “Nachfragen” bei N-TV ist definitiv quatsch (Wenn die “neee, Lizenz haben wir nicht…” antworten sind die definitiv zu doof um Medien zu machen), vielleicht beim Blog.

    Außerdem ist “auf die Seite verweisen, von der die Fotos kommen” auch eine eher miese Rechtfertigung, wenn man die Bilder auf der eigenen Seite einblendet und damit Werbeeinnahmen und Klicks zu erzielen.

    Falls(!) das ohne Lizenz geschehen ist, dann unterschreibe ich das hier genau so. Ich finde nur, dass man da vielleicht nochmal anfragen sollte, anstatt nur zu vermuten?

  6. (das wäre damit dann ja auch geklärt. Da war ich wohl ein bisschen langsam am tippen.)

  7. Es ist völlig unerheblich, was den Betreiber der Webseite “worried” und was nicht, da anzunehmen ist, dass auch er nicht der Rechteinhaber der Bilder ist.

    Was bleibt ist in diesem Fall wohl tatsächlich ein Verstoß seitens n-tv, den Gedanken von Comment by Stephan August 12, 2011 @ 9:25 unterschreibe ich, die IVW Box jubelt bei solchen Bildern.

    Was wundert – es wird immer soviel geredet von Bildrechten und Verletzungen der Verlage – aber einen Arsch in der Hose haben und mal ne Klage durchziehen, kommt nur alle 7 Jahre mal vor. Künstler lass Dich bezahlen!

  8. Das kommt auch schon bei Schmierblättern wie bei der Bild-Zeitung vor dass Lizenz-Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Aber wer würde da schon klagen? Allein die Anwaltskosten machen das ganze unattraktiv. Nur bei besonders schlimmen Fällen sollte man anzeigen wie z.B. bei einem Fall von Rufmord bei der ein Bild von einer Studentin in negativem Kontext gezeigt wurde. Die Studentin hat geklagt und konnte sich Schmerzensgeld ergattern.

  9. @Julian – Thema verfehlt. Hier geht es nicht um Schmerzensgeld sondern Lohn für Leistung.

    Das die Bildzeitung, im dem Fall spricht man dann doch eher von dem betreffenden Verlag, Lizenz-Vereinbarungen nicht einhält, kann sicher, angesichts der Größe des Unternehmens, vorkommen. Absicht zu unterstellen halte ich für mehr als gewagt!

    Wieso “Allein die Anwaltskosten machen das ganze unattraktiv.” dies so sein soll, bleibt offen. Die Kosten trägt in solchen Fällen selbstverständlich der Beklagte.

    PS: “Aber wer würde da schon klagen?” Ich zum Beispiel und jeder der sich nicht um seinen Lohn beklauen lässt…wie alle Geschäftsleute die ich kenne – vom Autohändler bis Zigarrenverkäufer. Warum sollten Fotografen hier eine Ausnahme darstellen? Ist deren Arbeit nichts wert und die entsprechenden Gesetze haben keine Gültigkeit, sondern wurden “nur der Vollständigkeit halber” verabschiedet?

  10. PPS: “Nur bei besonders schlimmen Fällen sollte man anzeigen wie z.B. bei einem Fall von Rufmord bei der ein Bild von einer Studentin in negativem Kontext gezeigt wurde. Die Studentin hat geklagt und konnte sich Schmerzensgeld ergattern.”

    Eine “Anzeige” (Strafrecht) hat mit einer “Klage” (Zivilrecht) herzlich wenig zu tun.

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