Category Archives: gema

5 Thesen zur Gema: Warum die Verwertungsgesellschaft dringend eine Refom benötigt

Ganz aktuell: “Der Webdienst MP3flat.com, der automatisiert Radiosendungen mitschneidet, habe “sein illegales Angebot nach einer Abmahnung durch die GEMA eingestellt”, erklärte die Musik-Rechteverwertungsgesellschaft.”

Was die Gema im Internet treibt, ist – das ist meine Meinung – das genaue Gegenteil dessen, was für Künstler gut sind. Die Gema verhindert die Verwertung von Musik durch unsinnige und antiquierte Lizenzen. Deshalb folgende 5 Thesen zur Gema.

1. Der Künstler muss mehr Rechte über die Verwendung seiner Inhalte bekommen. Das “Alles-oder-nichts”-Modell der Gema ist antiquiert und gehört abgeschafft. Im besonderen bedeutet dies auch Freistellung von Gemagebühren, wenn der Künstler sein Einverstädnnis gibt (z.B. weil er gratis Downloads ermöglichen möchte oder weil er einen Bezahldeal hat und den Partner nicht noch mit Gema-Gebühren bestarfen will)

2. Die Gema muss dringend ihre Lizenzmodelle überarbeiten und den Marktgegebenheiten anpassen. Die Gebühren für Einzeldownloads und -streams sind zu hoch.

3. Die Gema muss – bevor sie laut schreit – Modelle entwickeln, die für neue Internetangebote gelten. Jüngstes Beispiel ist Youtube: Zwar ruft man laut nach Rechten, bietet aber gar kein Gebührenmodell dafür an.

4. Das Geld, dass der Gema bezahlt wird, muss direkt dem Künstler zukommen und nicht in einen großen Topf wandern.

5. Dass Künstler ihre eigenen Werke nicht als Download anbieten können, zeigt, wie wenig bei der Gema verstanden wird. Rechteinhaber müssen das Recht haben, über ihren Inhalt zu verfügen.

Weil das hier ein Blog ist, darf man gerne weitere Thesen per Kommentar hinzufügen, verlinken, Trackbacken oder was auch immer tun.

Tauschbörse strikes Back: RIAA wegen Monopolmissbrauch angeklagt

Vor fast zwei Monaten reichte die RIAA gegen die Tauschbörse Limewire Klage ein: weil sie für Copyrightverstöße ihrer Nutzer mit haftbar sei, solle die Tauschbörse die Kleinigkeit von 150.000 Dollar pro unerlaubt verbreitetem Song zahlen. Limewire reichte nun Gegenklage ein: Monopolmissbrauch, Betrug am Kunden und weitere Verstöße wird dem Verband vorgeworfen.


via Gulli

Gema, Podcasting und neue Medien

Christian Spließ hat einen sehr schönen Artikel geschrieben zum Thema Gema und Podcasting. Er geht dabei davon aus, dass in USA Künstler ihre Songs für Podcasts frei geben können und ihnen die ASCAP das auch erlaubt. Nur: Hier vertritt die Gema die ASCAP – und zwar nach deutschen Gema-Recht, was durchaus problematisch ist. Denn nach ASCAP darf man Alice Cooper spielen, nach Gema nicht. Das werden wohl nur Juristen klären können, weil die Gema bekanntlich keine Lust hat, sich mit sowas zu beschäftigen. Was interessiert es ein Inkassounternehmen auch, was Kunden wollen.

So, deshalb hier auch auch ein paar Worte (Gerrit hat da drüben auch was geschrieben):

1. Es scheint, als ob Podcasting untrennbar mit Musik verbunden ist. Das Gegenteil ist der Fall. Die meisten Podcasts sind Wortbeiträge, und ab und an spielt da mal Musik.

2. Podcasting ist nicht Formatradio: es geht nicht darum, die Charts rauf und runter zu spielen.

3. Podcasting bietet vielmehr die selbstbestimmte Veröffentlichung von Inhalten an. Wer aber Alternativen im Medienbereich bieten will, sollte dies eigentlich auch im Bereich Musik tun.

4. Deshalb ist es sinnvoll, Druck auch auf Künstler auszuüben und gleichzeitig solche Künstler zu fördern, die eben nicht bei der Gema sind.

5. Der Gema hinterherzurennen bringt nichts. Sie wird sich nicht ändern. Mit einzelnen Plattenfirmen kann man eher reden.

6. Ob – wie von Gerrit vorgeschlagen – eine Firma nötig ist, glaube ich nicht. Es geht um Vernetzung von Inhalten. es geht um möglichst viele Hörer. Nur wenn Podcasts viele Hörer haben, erreichen sie eine Öffentlichkeit.

7. Deshalb sollten diejenigen, die Musik spielen wollen, vor allem mit Künstlern in den Dialog treten. Sie haben die Inhalte.

8. Eine Lösung ist Creative Commons. Denn es geht um Lizenzen. Wenn Künstler endlich solche Lizenzen verwenden würden – und dann noch a la Magnatune Bezahlmodelle anbieten – dann braucht es weder Plattenfirmen noch Gema.

9. Ich halte deshalb auch mehr von Blogbeiträgen wie den von Gerrit, Artikeln wie der bei Telepolis als die unendliche langweilige Diskussion in Foren. Das sind abgeschlossene Räume, die jedem Fremden den Zutritt schwer machen.

10. Alles wird gut.

Der Kulturkrieg

Universal Music auf der Jagd (BOO)

“Die herbstliche Jagdsaison ist erföffnet. Nachdem man reichlich Raubkopierer erlegt hat, wendet man sich nun grösseren Tieren zu. Jetzt werden die Web-Portale bejagt. An erster Stelle stehen YouTube und MySpace.” schreibt Boo-Company.

Ich hätte nicht wenig Lust zu hoffen, dass hier eine kleine sozial-kulturelle Revolution im Kampf um kuturelle Güter ihren Kampf beginnt. Da nehmen sich Hundertausende Inhalte (die sie über Konsumkosten und GEZ ohnehin of schon bezahlt haben) und verwursteln die im Netz. Und jetzt kommen die Große und schießen auf die Demonstranten. Wirklich kein Platz des himmlischen Friedens, das Netz.

Blogged with Flock

Gemalizenzen für Podcaster – Zusammenfassung

Ich crossposte hier einfach mal, was ich schon beim Verband geschrieben habe. Wäre schön, wenn das ein paar Leute mal weitertragen würden, denn de facto bringt die Gemalizenz nichts.

<...snip...>
Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Situation. Auch wenn die Gema jetzt eine Lizenz vorstellt, reicht die nicht zwangsläufi aus, um als Podcaster auf der sicheren Seite zu sein. Denn auch die GVL ist mit im Boot, hat aber keinen Tarif.

Leider kann Ihnen die GVL keine Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller für Podcasting vermitteln. Diese Leistungsschutzrechte wurden der GVL nicht zur Wahrnehmung übertragen, sondern müssen für jeden Titel individuell von den Tonträgerherstellern erworben werden. …Ohne den individuellen Rechteerwerb dürfen Sie nur Tonträger podcasten, deren Aufnahmen älter als 50 Jahre sind, da an diesen die Schutzfrist abgelaufen ist.

Und folgendes sagt die IFPI, der Verband der Phonographischen Wirtschaft (aka Plattenfirmenverband) zu dem Thema:

“Die GEMA-Lizenz bezieht sich stets auf die Urheberrechte der betroffenen Komponisten und Textdichter. Wenn Musikaufnahmen verwendet werden reicht sie allein jedoch für ein legales Podcast-Angebot nicht aus, da den Tonträgerherstellern (unseren Mitgliedern) sog. Leistungsschutzrechte zustehen.

Neben der GEMA-Lizenz müssen jedenfalls wegen des bei dieser Nutzungsart betroffenen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), das gem. § 85 Abs. 1 UrhG die Tonträgerherstellern haben, die Aufnahmen bei den jeweiligen Tonträgerherstellern lizenziert werden. Diese nehmen ihre Rechte individuell wahr. Insofern ist es notwendig, dass sich Ihre Mitglieder direkt an die entsprechenden Frimen wenden, um die Aufnahmen zu lizenzieren.”

Die Mitglieder des Phono-Verbandes findet man hier

Der Verband empfiehlt sich entweder mit den betroffenen Firmen in Verbindung zu setzen oder wie bisher das Angebot an Podsafe-Music zu nutzen.