Gemalizenzen für Podcaster – Zusammenfassung

Ich crossposte hier einfach mal, was ich schon beim Verband geschrieben habe. Wäre schön, wenn das ein paar Leute mal weitertragen würden, denn de facto bringt die Gemalizenz nichts.

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Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Situation. Auch wenn die Gema jetzt eine Lizenz vorstellt, reicht die nicht zwangsläufi aus, um als Podcaster auf der sicheren Seite zu sein. Denn auch die GVL ist mit im Boot, hat aber keinen Tarif.

Leider kann Ihnen die GVL keine Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller für Podcasting vermitteln. Diese Leistungsschutzrechte wurden der GVL nicht zur Wahrnehmung übertragen, sondern müssen für jeden Titel individuell von den Tonträgerherstellern erworben werden. …Ohne den individuellen Rechteerwerb dürfen Sie nur Tonträger podcasten, deren Aufnahmen älter als 50 Jahre sind, da an diesen die Schutzfrist abgelaufen ist.

Und folgendes sagt die IFPI, der Verband der Phonographischen Wirtschaft (aka Plattenfirmenverband) zu dem Thema:

“Die GEMA-Lizenz bezieht sich stets auf die Urheberrechte der betroffenen Komponisten und Textdichter. Wenn Musikaufnahmen verwendet werden reicht sie allein jedoch für ein legales Podcast-Angebot nicht aus, da den Tonträgerherstellern (unseren Mitgliedern) sog. Leistungsschutzrechte zustehen.

Neben der GEMA-Lizenz müssen jedenfalls wegen des bei dieser Nutzungsart betroffenen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), das gem. § 85 Abs. 1 UrhG die Tonträgerherstellern haben, die Aufnahmen bei den jeweiligen Tonträgerherstellern lizenziert werden. Diese nehmen ihre Rechte individuell wahr. Insofern ist es notwendig, dass sich Ihre Mitglieder direkt an die entsprechenden Frimen wenden, um die Aufnahmen zu lizenzieren.”

Die Mitglieder des Phono-Verbandes findet man hier

Der Verband empfiehlt sich entweder mit den betroffenen Firmen in Verbindung zu setzen oder wie bisher das Angebot an Podsafe-Music zu nutzen.