Krieg bei Podcastvermarktern

Eben folgende Mail bekommen:

“das Landgericht Hamburg hat am 11. April 2007 Tom Neumann im Wege der Einstweiligen Verfügung verboten, die Bezeichnung Rocket Air Lab im Bereich der Podcast-Vermarktung zu benutzen.

Tom Neumann – ehemaliger Mitarbeiter der Liquid Air Lab GmbH – hat versucht eine neue Podcast- und Online Vermarktungsagentur mit dem ähnlichen Namen “Rocket Air Lab” zu positionieren.

Das Landgericht Hamburg hat darin eine Markenverletzung gesehen und die Website http://www.rocketairlab.com musste für Podcastvermarktung eingestellt werden.

Ich habe das kommen sehen, die Namensähnlichkeit zu Liquid Air Labs war zu groß. Schade, dass es da jetzt Krieg gibt. Wenn Liquid Air Labs so gut im Markt steht wie sie sagen, hätten sie das wahrscheilich auch sportlich nehmen können. Andererseits war es schon auch eine Provokation, was den Namen angeht.

Mal sehen, ob es dann bei Audioads einen lachenden Dritten gibt. Das Problem ist nur, das der kleine Markt der Podcastwerbung sowas eigentlich gar nicht vertragen kann.

One thought on “Krieg bei Podcastvermarktern”

  1. das nennt man dann wohl von den großen lernen, oder? wie peinlich wie peinlich, und was für angst muss da herschen. auf jeden fall hat Mr.T. ne Menge PR bekommen durch so eine lächerliche meldung und jeder weiss jetzt was der gute machte und wies weiter geht, respektabel und clever und eine frage der zeit wann eine domain und ein name kommt den die schwaben nicht stoppen können, ich drück ihm die daumen, der coolen Sau aus berlin !!!!

    les auch das hier mal Wanne.

    8 Wochen Visuelles Radio – Apple greift spod an

    Der Computerhersteller Apple Inc. hat per einstweilige Verfügung durch die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg dem Stuttgarter Unternehmen Liquid Air Lab GmbH für die Zeit des Markenstreits untersagt, das Angebot für Visuelles Radio unter den Namen “spod” fortzuführen. Anstoß nimmt Apple insbesondere an dem Wortbestandteil “pod” in den von Liquid Air Lab angemeldeten Marken spodradio und spod. Die ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung bedachte Wort- und Bildmarke “spodradio” bleibt jedoch bis zur endgültigen Klärung in einem Hauptverfahren ohne Wirkung. Apple Inc. verzichtet insoweit zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens auf seine vorläufig erteilten Rechte.

    alles kann man hier lesen
    http://www.radiowoche.de/index.php?area=1&p=news&newsid=1104

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