offenbarte neulich Nobert Schneider, oberster Medienwächter in NRW.
Warum braucht es eigentlich in einem freien Land eine Lizent, um senden zu dürfen? Vor allem per Internet, wo es nicht um Frequenzen geht?
Schneider zeigt uns, wo es langgeht:
Es geht um alte Bekannte: um Meinungsmacht, Relevanz, Suggestivkraft. Und um Reichweite. Aber dann kommen die Oberschlauen und fragen tückisch: Was genau ist Relevanz, wie misst man die? Denen sage ich: Es zählt eben nicht nur, was man zählen kann. Wenn zum Beispiel jemand im Internet ein fernsehähnliches Programm anbietet, das sich dann ausbreitet, mehr und mehr Nutzer beziehungsweise Zuschauer findet – da gibt es einen Punkt, ab dem wir überlegen müssen, ob da etwas Rundfunk wird, qualitativ und in der Reichweite. Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können – oder wollen!
Der Mann hat nicht den Hauch einer Ahnung, was gerade passiert. Es geht doch gar nicht darum, ob Spiegel online plötzlich Rundfunk macht. Sie dürfen ihre “Meinungsmacht” beim Schreiben nutzen, aber nicht bei Online-Videos? Was soll der Unsinn?
Vielmehr geht es doch darum, dasss das Internet den Zugang zum Senden ermöglicht hat, ohne dass die Medienwächter eingebunden wurden. “Wir sind die Sender” war nicht umsonst der Slogan vom Podcastverband. Das steckte eben dahinter, dass die Bürger nun mündig genug sind, das selbst in die Hand zu nehmen. Ãœber Gesetze wachen Polizei udn Justiz, wir brauchen keine Medienwächter, die ohnehin die meiste Zeit Bedenken tragen udn ihre Bürokratie aufblähen. Man schaue sich nur Bürgerfunk vs. Youtube an. Bis auf löbliche Ausnahmen war das Bürgerfernsehen immer noch ein Sandkasten für Bürger, die auch mal Fernsehen machen wollten.
Ich werde nie verstehen, warm im Jahr 2007 noch immer zwischen Rundfunk und Print unterschieden wird, in einem Land, in dem fast jeder nun lesen kann. Welche Suggestivkraft ist bei Arte so gefährlich und bei der Bild-Zeitung nicht?
Schneider sagt: “Die Verleger können ihre TV-Angebote im Internet nicht mit dem Argument von Regulierung ausnehmen, es handele sich ja bloß um eine Zeitung mit anderen Mitteln.” Doch, Herr Schneider, so ist das nunmal.
Es ist schon geradezu grotesk, dass es zwar eine Rundfunkfreiheit gibt, aber eben auch Rundfunkstaatsverträge und eben die Medienanstalten (die GEZ past im übrigen auch noch dazu).
Wohlgemerkt, es geht nicht um die inhaltlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages, vor allem des 1. Abschnitts. Es geht um den staatlichen Eingriff:
III. Abschnitt
Vorschriften für den privaten Rundfunk
1. Unterabschnitt
Zulassung und verfahrensrechtliche Vorschriften
§ 20 Zulassung
(1) Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung nach Landesrecht. In der Zulassung für Veranstalter bundesweit verbreiteter Programme ist die Programmkategorie nach § 2 Abs. 2 festzulegen.
Es gibt also genügend Gesetze (u.a. auch Grundsätze journalistischer Berichterstattung) udn auch Verfolgungsorgane. Man braucht keine Lizenzen für Rundfunk. Und schon gar nicht im Internet. Das ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
In Amiland, hierzulande so gerne mal als Zensurland Nummer 1 gescholten, ist man gelassener, wie Bernt von zur Mühlen berichtet. Hierzulande sollte man sich wirklich Gedanken machen, welche Berechtgung die LAndesmedienanstalten überhaupt noch haben.
Disclaimer: Ich stehe in Verbindung mit dem Medienforum nrw, bzw dem Podcastday im Rahmen dessen. Das wird maßgeblich von der LfM bzw. einer Tochter organisiert und finanziert. Trotzdem mag ich meine Klappe nicht halten in so grundsätzlichen Dingen.