Mei, die Gema (UPDATE)

Der Dr. Pappi hat schnell gearbeitet und den Lizenzshop für die Podcaster fertiggestellt. Jetzt kann man bei der Gema lizensieren, kostet zwischen 5 und 90 Euro im Monat. Interessant sind die Bedingungen (hier nur einige herausgegriffen)
Sendung darf nicht länger als 30 Minuten sein
man muss ins Stück hineinmoderieren
die Musik darf nur zu 50 Prozent ausgespielt werden
“die in den Episoden ihres Podcasts nicht mehr Musik verwenden als zu 75% der Gesamtlänge der einzelnen Episode”
man darf als Podcaster damit nicht mehr als 300 Euro einnehmen

Interessant sind die Laufzeiten: bis zu drei Monate.
Zitat: “Diejenige Laufzeit ist für Sie die richtige, innerhalb derer Sie Ihren Podcast weder umbenennen wollen, noch von einer anderen URL aus erreichbar machen wollen, noch übertragen oder einstellen werden.”

Verstehe ich das was falsch, oder muss ich spätestens nach drei Monaten die Sendungen vom Server nehmen? Wahrscheinlich ist das aber eher als Mengenrabatt gemeint. Denn eigentlich ist die Archivproblematik der Gema spätestens seit dem Podcastday bekannt

Ich sehe keinen Sinn darin, Musik nur zu 50 Prozent zu spielen, aber dafür zu bezahlen. Ich bin auch nicht stolz auf diesen Tarif.

Ach so, das Thema GVL ist damit auch noch nicht erledigt.
Und das sagt die GVL dazu:

Leider kann Ihnen die GVL keine Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller für Podcasting vermitteln. Diese Leistungsschutzrechte wurden der GVL nicht zur Wahrnehmung übertragen, sondern müssen für jeden Titel individuell von den Tonträgerherstellern erworben werden. …Ohne den individuellen Rechteerwerb dürfen Sie nur Tonträger podcasten, deren Aufnahmen älter als 50 Jahre sind, da an diesen die Schutzfrist abgelaufen ist.

2 thoughts on “Mei, die Gema (UPDATE)”

  1. In dem Falle Mengenrabatt. Ein Archivproblem besteht bei diesem “Intro/Outro + 50% Stücke” Tarif wohl kaum.

    …die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen…

    Gute Lobby Arbeit vom Club.

    Noch besser ist die Angabe der Preise NETTO an nichtkommerzielle Kunden. Ist das nicht was für den Verbraucherschutz? Wir sind schließlich in Deutschland!

  2. “Deren Aufnahmen” Ist damit der Tonträger an sich gemeint? Also nur Schellack Platten?

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