Nur weil der kleine Eisbär nicht in Freiheit kommt, muss man doch nicht auch noch die Presse einsperren. Oder wie soll man folgende Formulierung verstehen, die im Pressebereich des Berliner Zoos unterschrieben werden muss:
Der Vertragspartner verpflichtet sich,
1. die zur Verfuugung gestellten Dokumente, Filmmaterial, Fotos und Radiospots aus-
schließlich zu Zwecken der Berichterstattung in der periodisch erscheinenden Presse
oder im Fernsehen zu verwenden, diese insbesondere nicht ohne schriftliche Einwilli-
gung der Zoologischer Garten Berlin AG über diese Zwecke hinaus zu verwerten oder
verwerten zu lassen (z. B. fuür Werbe- oder Merchandisingzwecke, Buch- oder Filmpro-
duktionen etc.);
2. die Materialien nicht für Darstellungen zu verwenden oder zu überlassen, die die Zoo-
logischer Garten Berlin AG oder ihre Mitarbeiter in einem ungünstigen Licht erschei-
nen lassen;
…
Mal abgesehen davon das Internetseiten ausgeschlossen sind, “ungünstiges Licht”? Ist damit die Abendsonne gemeint? Sieht Knut im Gegenlicht vielleicht zu faltig aus? Schade, bislang hatte ich den Eindruck, die Berliner machen das recht professionell und schon geargwöhnt, das sieht nach Ami-PR-Agentur aus, weil so professionell.