AGBs von Videoportalen

Eben mal die AGBs bei Sevenload und anderen gelesen.

Sevenload bietet seine Dienste ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke an. Mit Registrierung verpflichtet sich jeder Nutzer, die Dienste nur für private Zwecke zu nutzen.

MyVideo sagt:

Sie dürfen unser Angebot oder Teile davon, den Einsatz unseres Angebots durch Sie als Dienstleistung oder den Zugang zu unserem Angebot nicht für kommerzielle Zwecke gleich welcher Art nutzen; z.B. nachahmen, verkaufen, vermieten oder für eigene oder fremde Werbezwecke nutzen oder anbieten.

Clipfish:

3. Sämtliche Dienstleistungen, die unter clipfish.de den Nutzern angeboten werden, sind ausschließlich für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt. Mit erfolgter Registrierung verpflichten sich die Nutzer, diese Dienstleistungen nur für private Zwecke zu nutzen.

4. Clipfish behält sich vor, unter clipfish.de angebotene Dienstleistungen kostenpflichtig anzubieten. Clipfish wird die Nutzer in diesem Fall über die Preise und Konditionen informieren.

Letztere weisen wenigstens auf die Möglichkeit hin für eine kommerzielle Nutzung.

Ich verstehe ja, dass man auf seinem Portal gerne selbst bestimmen will, wie man Geld verdient. Aber woher sollen die guten Inhalte kommen. Nehmen wir an, eine PR-Firma produziert einen Spot zum Thema “Ingenieurkunst im Autobau”. Der erzählt, wie man den Bau eines neuen Autos plant am Beispiel Volkswagen. Natürlich bezahlt VW die Produktion, der Spot selbst ist aber eher neutral gehalten, journalistisch. Er wäre ein Gewinn für eine Videoplattform.

Ich nehme natürlich an, dass solche Grenzfälle immer im Gespräch geregelt werden können, wollte aber darauf hinweisen, dass die so oft geforderte Qualität nicht umsonst kommt. Und ob man sich einen Gefallen tut, allein sei Heil in Content der Fernsehsender zu suchen, sei mal dahingestellt.

Sevenload geht insofern einen richtigen Weg, als das sie solche neuen Formate mitentwickeln und unterstützen.

One thought on “AGBs von Videoportalen”

  1. Ich frage jetzt mal blöd:

    Was ist denn, wenn man einen Beitrag hochgeladen hat und den später “verkaufen” könnte … Muss man den dann wieder auf den Portalen löschen? Darf man ihn eigentlich zum Verkauf anbieten?

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