Man kann den ARD-Anstalten nicht vorwerfen, nicht lernfähig zu sein: Podcasting haben sie dan doch recht schnelle begriffen und nutzen es zumindest als Vertriebskanal eifrig. Jetzt wollen sie noch weiter gehen:
Fernsehzuschauer und Radiohörer haben künftig die Möglichkeit, deutlich mehr Sendungen und Inhalte der ARD und ihrer Landesrundfunkanstalten unabhängig von Ort und Zeit zu nutzen. So könne beispielsweise ab dem 16. Juli die stündlich aktualisierte 100-Sekunden-Tagesschau von EinsExtra jederzeit auf dem Handy abgerufen werden. Außerdem werde ein zentral auf www.ard.de zugängliches Audio- und Videoportal rechtzeitig zur Internationalen Funkausstellung Anfang September viele Fernseh- und Hörfunkinhalte der ARD und ihrer Landesrundfunkanstalten kostenfrei für einen Zeitraum von sieben Tagen zum Abruf bereitstellen.
Gute Idee, doch wie immer mit einem gewaltigen Pferdefuß: 7 Tage. Warum 7 Tage? Und dann bezahlen ich nochmal Rundfunkgebühren?
Der nächste Absatz dann der Widerspruch:
Der ARD-Vorsitzende betonte, die ARD sehe in der Digitalisierung die große Chance, dass die Gebührenzahler von den Programmen und Inhalten der ARD noch mehr profitieren als im analogen Zeitalter: “Die Rundfunkgebühr wird in der digitalen Medienwelt zur Content-Flatrate für Qualitätsinhalte.”
Ja: aber eben nur für 7 Tage.
Und auch das liest sich wie Hohn, wenn man an das “kostenfrei” denkt:
Zentrale Aufgabe der ARD in einer immer kommerzialisierteren Welt mit unzähligen Content-Angeboten sei es, den Bürgern Qualität, Orientierung und Verlässlichkeit zu bieten
Ich mag da etwas zu weit sein, was Inhalte öffentliche Inhalte angeht, aber eigentlich ist es doch eine Selbstverständlichkeit, seinen Zuschauern und Hörern die Inhalte auf allen Kanälen zur Verfügung zu stellen.
Die Mehrkosten müssen und können die Anstalten einsparen.