Geht es noch?
Auf Drängen des Betreibers der Internetsuchmaschine Google hat der Duden in seiner jüngsten Ausgabe den Eintrag «googeln» geändert. Weil die Firma um ihren Markenschutz fürchtet, wurde die Bedeutung der Wortneuschöpfung enger gefasst, wie der Leiter der Dudenredaktion, Matthias Wermke, am Mittwoch in Mannheim berichtete.
Ich habe ja die Meldungen bislang noch als Juristen-Schwachsinn abgetan, als es erste Abmahnversuche gab wegen der Verwendung des Wortes Googlen, aber nun wird es ernst. Google bestimmt, welche Worte wir wie zu benutzen haben? Drehen die völlig durch? Koksen die da im Valley???? Und der Duden macht mit?
Wenn ich googlen sage, dann lasse ich mir doch nicht von einem Markenrechtler vorschreiben, was das zu bedeuten hat.
Googlen heißt ab sofort: Den Menschen vorschreiben, was sie denken und sagen sollen.
Wie schaffen sich Anwälte eine Lebensaufgabe: “Ergebnisse 1 – 10 von ungefähr 690.000 Seiten auf Deutsch für googlen.”
Wikipedia hat das Problem sehr anschaulich dargestellt:
Das Verb „googeln“
Google ist als Suchmaschine so populär geworden, dass das Verb googeln (sprich: ‘É¡uËglÌ©n „guhg(e)ln“) 2004 in den Duden aufgenommen wurde. (Beinahe ebenso häufig findet man die näher am Ursprung orientierte Schreibweise googlen, die aber nicht im Duden aufgeführt ist.) Dabei steht das Wort nicht nur für die Suche mit Google, sondern wird teilweise schon allgemein als Synonym für Websuche mit beliebigen anderen Suchmaschinen gebraucht (vgl. Wiktionary [1], LEO Dictionary [2]) Jedoch hat die Firma der diese Suchmaschiene gehört, seit August 2006 begonnen rechtlich klarzustellen das die Verwendung der Verben “to google” oder deutsch “googeln” nur noch in Verbindung mit der Suchmaschine Google korrekt ist. In der aktuellen 24. Auflage des Dudens wird nun das Verb googeln explizit als “mit Google im Internet suchen” erläutert. Der Hintergrund ist, das Google offenbar verhindern will, dass mit seinem Namen das gleiche passiert wie mit Fön, Tixo, Linoleum, Aspirin, dem Grammophon oder dem escalator (engl. „Fahrstuhl“) – alle waren ursprünglich geschützte Markenzeichen. In Australien haben Gerichte 2002 sogar Sony die Markenrechte am Walkman entzogen, da dieser Begriff im Allgemeingebrauch bereits für jede Art von tragbarem Kasettenabspielgerät verwendet wurde. Quelle: Welt