Die Grundidee ist ja so schlecht nicht: Weil es nicht mehr wirklich Spaß macht, was die FIFA da mit dem WM-2006-Logo treibt, hat die W&V flugs ein eigenes entwickelt. Das sollen jetzt Unternehmen nutzen, um an der WM mitzuverdienen, ohne sich in die Abhängigkeit der FIFA zu begeben.
Wir wollen, dass der Fußball das Marketing ins Rollen bringt – und das ganz unkompliziert. Deshalb tritt die w&v mit einem eigenen Logo an (Gestaltung: Ralf Pioch). Dieses Signet stellen wir Medien, Agenturen und Unternehmen kostenlos zur Verfügung. Spielen Sie mit und nutzen Sie das Fan-Logo zur Vermarktung und redaktionellen Begleitung des größten Sport-Ereignisses des Jahres. w&v sorgt für Spiel, Spaß und Spannung – Logo! Damit Ihr Marketing zum Volltreffer wird.
Klingt wirklich gut – bis man es downloaden will. Dann nämlich kommt der Haken: Die Lizenzvereinbarung.
# Das Logo darf kommerziell nicht für Merchandising-Artikel, insbesondere wie aus der am Ende dieses Vertrags angehängten Anlage ersichtlich, verwendet werden.
# Ein Erwerb von Rechten an dem Logo ist mit der Nutzungseinräumung nicht verbunden. Die Lizenzgeberin behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an dem Logo vor. Die Lizenzgeberin behält sich darüber hinaus die Verwendung des Logos für Internet-Communities und Handy-Displays vor. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Marke anzumelden oder zu nutzen, die mit dem Logo identisch oder diesem ähnlich ist.
Das war es dann auch schon mit der guten Idee. Schon mal was von freien Lizenzen gehört, liebe W&V? Creative Commons und so? Nein? Ach so, dann könnt ihr ja statt der FIFA kein Geld verdienen! Womit? Nun, das Kleingedruckte sagt es uns:
Für diese Dinge darf man das W&V-Logi nicht verwenden:
Klasse 14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte und damit plattierte Waren (z.B. Pins, Anstecknadeln, Buttons etc.); Juwelierwaren, Schmuckwaren; Uhren und Zeitmessinstrumente.
Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialen (z.B. Verpackungen); Druckereierzeugnisse (z.B. Kalender, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine); Fotografien; Schreibwaren; Büroartikel (z.B. Kugelschreiber, Mousepads); Lehr- und Unterrichtsmittel; Verpackungsmaterial aus Kunststoff.
Klasse 21: Behälter und Geräte für den Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert, z.B. Papp- und Plastikbecher),; Kämme und Schwämme; Bürsten; Glaswaren, Porzellan und Steingut (z.B. Tassen, Gläser und Pozellanbecher).
Klasse 24: Webstoffe und Textilwaren (z.B. Fahnen und Wimpel, Badetücher, Kissen); Bett- und Tischdecken.
Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 28: Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel.
Klasse 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Was man bei der W&V wohl an Lizenzgebühren nimmt, wenn man ne Fußballbrause auf den Markt bringen will mit dem Logo drauf?
Tja, da brauchen wir wohl doch einen Grafiker, der ein wirklich freies Logo zur WM schafft und auch wirklich frei gibt.